Seit Donnerstag, 25. November, gelten neue Regelungen für den Sport. Sie sind in der überarbeiteten Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes festgehalten.
Die wichtigste Änderung betrifft die Sportausübung und die Teilnahme an Sportveranstaltungen in gedeckten Sportstätten. Dort gilt für Erwachsenen künftig eine 2G-Regelung. Der Sport in der Mehrzweckhalle ist für Personen über 18 Jahre also nur noch dann möglich, wenn sie geimpft oder genesen sind. Dasselbe gilt für die Nutzung der Umkleiden und Duschen.
Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Sie dürfen mit dem Negativnachweis an den Sportangeboten teilnehmen, den sie auch in Schule, Ausbildung oder Studium nutzen.
Bei der Ausübung des Sports herrscht keine Maskenpflicht wohl aber immer dann, wenn außerhalb der Ausübung des Sports ein Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann.
Wir bitten alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen an unseren Sportangeboten um unbedingte Einhaltung dieser Regeln. Für die Einhaltung bzw. die Überprüfung des Geimpften- oder Genesenstatus bzw. der Testhefte sind die jeweiligen Übungsleiter verantwortlich.
Vielen Dank!
Mit sportlichen Grüßen
euer Vorstandsteam