Leider bestimmt Corona seit Anfang September wieder maßgeblich unseren Sportbetrieb.
Die Verantworlichen im TuS haben viel darüber diskutiert, wie nun der Sportbetrieb in unserem Verein sichergestellt werden kann.
Dabei haben wir versucht, die Interessen der Aktiven zu berücksichtigen, aber auch die Meinungen und Auffassungen der vielen ehrenamtlichen Übungsleiter und Übungsleiterrinnen und deren Gesundheit, zu berücksichtigen.
Grundsätzlich ist der Einlass in die Innenräume unserer Sportstätten nur mit Nachweis im Sinne der 3G-Regel möglich = geimpft, genesen, negativ getestet.
Die Nachweise einer Impfung und Genesung liegen den meisten Übungsleitern und Übungsleiterrinnen von den Aktiven bereits vor. Die Teilnahme an den Sportangeboten erfolgt bei diesen Personengruppen wie in der Vergangenheit. Die Teilnehmer werden in Anwesenheitslisten eingetragen.
Die Nichtgeimpften bringen für den Sportbetrieb bitte einen negativen Corona Test mit. Das kann entweder ein max. 48h alter negativer PCR-Test oder ein max. 24h alter negativer Antigen-Schnelltest sein, ausgestellt von einer offiziellen Corona Teststelle mit klar ersichtlichem Datums- und Zeitstempel. Auch diese Testergebnisse werden in der Anwesenheitsliste dokumentiert. Die sog. Selbsttests reichen nicht aus! Auch können wir den Übungsleiterrinnen und Übungsleiter keine Überprüfung von mitgebrachten und vor Ort durchgeführten Selbsttest zumuten. Wir bitten hier um Euer Verständnis.
Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Für Schülerinnen und Schüler gilt ab Schulstart das in der Schule angelegte Testheft als Nachweis.
Der Vorstand des TuS 03 hofft auf diesem Wege möglichst viele Mitglieder und Mitgliederrinnen den weiteren Sportbetrieb zu ermöglichen und bedankt sich bei allen für die Einhaltung der vorgenannten und letztlich gesetzlich vorgegebenen Regelungen.